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Markt- und Bauwirtschaft
27.11.2025

"Bau-Turbo" tritt in Kraft

Das auch als „Bau-Turbo“ bezeichnete Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Unter folgendem Link ist das Gesetz einsehbar: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/257/VO.html

Mit dem „Bau-Turbo“ erhalten Kommunen ein Instrument für die deutliche Beschleunigung des Wohnungsbaus einschließlich der sozialen Infrastruktur durch die Möglichkeit der Abweichung vom bestehenden Bauplanungsrecht. 

 Von zentraler Bedeutung ist dabei der § 246e BauGB, wonach (befristet bis 2030) für Wohnbauzwecke vom bestehenden Bauplanungsrecht abgewichen werden kann. Damit kann Wohnungsbau auch ohne oder in Abweichung von einem bestehenden Bebauungsplan durchgeführt werden. Dabei müssen die Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen stehen. Weiterhin kann durch § 31 (3) BauGB Nachverdichtung z.B. durch Aufstockungen und Bauen in zweiter Reihe nicht nur im Einzelfall, sondern auch in vergleichbaren Fällen ermöglicht werden. Ebenfalls möglich werden das Bauen beim Abweichen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung (§ 34 BauGB) sowie Abweichungen von den Vorgaben der TA Lärm (§ 9 BauGB). Die Abweichungen vom Bauplanungsrecht stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinden, um deren Planungshoheit zu wahren (§ 36a BauGB). Ebenfalls Bestandteil des Gesetzes sind die Verlängerungen des Verbotes der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 250 BauGB) und der Möglichkeit zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a BauGB).

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWS hat unter folgendem Link umfangreiche Informationen zum Bau-Turbo bereitgestellt:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html

Zu begrüßen ist, dass das BMWSB Kommunen bei der Anwendung des „Bau-Turbos“ aktiv begleitet. So wurde ein Umsetzungslabor ins Leben gerufen, das Kommunen bei der Umsetzung des Bau-Turbos Hilfestellung gibt (https://bauwende-allianz.org/bau-turbo-umsetzungslabor/).

 Der Bau-Turbo ist aus Sicht der Bau- und Baustoffverbände sehr zu begrüßen, da er die planungsrechtlichen Hürden für den dringend notwendigen Wohnungsbau deutlich verkleinert und stark auf die kommunale Eigenverantwortung setzt. Das sich abzeichnende große Interesse der Städte und Gemeinden lässt hoffen, dass das Instrument in der Breite zur Anwendung kommen wird. Klar ist allerdings auch, dass der Bau-Turbo erst mittelfristig Wirkung entfalten dürfte und nur ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnungsbau sein kann.