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Klima, Energie und Umwelt
24.10.2025

Bundesnetzagentur veröffentlicht Diskussionspapier zu Industrieentgelten

Ende September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Diskussions-papier zur Reform der Netzentgelte für Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Konkret sieht die BNetzA die sog. Bandlast-Regel als nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar.

Derzeit wird ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Verhalten in Richtung Reaktion auf die aktuellen Preisen in vielen Fällen vermieden. Weiterhin geht die BNetzA davon aus, dass der bloße Wegfall der Bandlastregelung nicht ausreichend Anreiz zur Flexibilisierung bieten wird, weil energieintensive Abnehmer, die aktuell von der Bandlastregelung profitieren, häufig auch ohne den von einer Entgeltprivilegierung ausgehenden Anreiz aus technischen oder ökonomischen Gründen ein Bandlast ähnliches Verbrauchsverhalten zeigen. Daher stellt die BNetzA drei Vorschläge zur Diskussion, um Flexibilisierungen durch Sonderrabatte weiter anzureizen:

 1. Spotmarktorientierte Flexibilitätsanreize

  • Dieser Ansatz belohnt Unternehmen dafür, ihren Stromverbrauch flexibel an Spotmarktpreise anzupassen.
  • Durch die Lastverschiebung in Hochpreis- oder Niedrigpreisphasen soll die Integration erneuerbarer Energien verbessert und Preisspitzen am Markt gedämpft werden.
  • Der Fokus liegt weniger auf Netzentlastung als vielmehr auf einer markt- und systemdienlichen Optimierung des Gesamtsystems.
  • Neben Produktionsanpassungen könnten gerade Unternehmen mit wenig Flexibilisierungspotenzial hierbei durch den Einsatz von Speichern mehr Flexibilität erreichen. 

 2. Netzdienliche Flexibilisierung

  • Hierbei wird die Flexibilität der Verbraucher direkt für die Netzstabilität genutzt.
  • Netzbetreiber definieren Zeitfenster mit hoher oder niedriger Netzlast, in denen Unternehmen ihren Verbrauch situativ anpassen müssen.
  • Ziel ist es, Engpassmanagementkosten zu reduzieren, erneuerbare Einspeisung besser zu integrieren und die Systemstabilität zu erhöhen, wobei stufenweise steigende Anforderungen den Einstieg erleichtern.

 3. Netzdienliche Anforderungen durch Netzbetreiber

  • Netzbetreiber dürfen in kritischen Situationen Ober- oder Untergrenzen für den Strombezug einzelner Unternehmen festlegen.
  • Verbraucher verpflichten sich in Vereinbarungen, kurzfristig auf solche Anforderungen zu reagieren, um Netzengpässe zu vermeiden.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass Flexibilität gezielt dort eingesetzt wird, wo sie netztechnisch am dringendsten gebraucht wird, bei überschaubarem Verwaltungsaufwand.

Aus Sicht des Bundesverbands Kalksandsteinindustrie e.V. sollte sich eine Netzentgeltreform stärker an den realen Produktionsweisen orientieren. Die BNetzA sollte dringend frühzeitig im Prozess an eine Fortführung des Bandlast-Privilegs oder eine anderweitige Entlastung für Industrien mit wenig Flexibilisierungspotenzial denken – so wie es auch der schwarz-rote Koalitionsvertrag vorsieht. 

Das Diskussionspapier-Netzentgeltreform finden sie hier.