Industriestrompreis – EU hat das deutsche Industriestrompreiskonzept genehmigt – Kalksandstein- und Porenbetonindustrie gehen leer aus
Am 16. April 2026 hat die EU-Kommission das deutsche Industriestrompreis-konzept mit einem Umfang von 3,8 Mrd. € beihilferechtlich genehmigt. Der ab dem 1. Januar 2026 geplante, auf drei Jahre befristete Industriestrompreis, soll besonders stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen entlasten.
Geplant ist eine Absenkung des Strompreises auf 5 Cent/kWh für 50 % des Verbrauchs (d. h. ohne Steuern, Abgaben und Umlagen). Begünstigt werden jedoch in erster Linie energieintensive Industrien, die einem der beihilfefähigen Wirtschaftszweige (z. B. Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Kunststoff, Gummi) der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL; Teilliste 1 des Anhangs I) angehören. Die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie sind dort nicht aufgeführt.
Für weitere Teilsektoren, die eine Strom- und Handelsintensität von jeweils mindestens 5 Prozent auf EU-Ebene aufweisen, wäre der Industriestrompreis ebenfalls erhältlich. Dieser Grenzwert wird von den Unternehmen der Kalksandstein- und Porenbetonindustrie nicht erreicht, sie liegen deutlich unter den Schwellenwerten. In der Folge ist eine Aufnahme der Kalksandstein- und Porenbetonindustrie in den Kreis der Beihilfeberechtigten für den Industriestrompreis nach aktuellem Stand nicht möglich.
