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30.06.2025

Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes)

Im Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) eröffnet und ein entsprechendes Diskussionspapier veröffentlicht.

Danach muss das System, nachdem derzeit Netzentgelte erhoben werden, reformiert werden. 

Zum einen wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, welche in voller Höhe Netzentgelte zahlen. Zum anderen gibt es keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötigen teuren Netzausbau zu vermeiden. Zusätzlich gibt es in dem derzeitigen System keine Anreize, die ein flexibles Verhalten belohnen.

Das Diskussionspapier zeigt Anpassungsoptionen für die künftige Bildung der Netzentgelte auf. Die Neugestaltung der allgemeinen Netzentgelte wird sich auf alle Unternehmen in Deutschland auswirken.

Hintergrund der geplanten Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik ist folgender:

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die bislang die Bildung von Netzentgelten in Deutschland regelt, tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Daher muss die BNetzA bis spätestens dahin die bisherigen Regelungen in den §§ 12 ff. StromNEV durch neue Festlegungen ersetzen. Mit dem Anstieg des Anteils an erneuerbarer Energie hat sich das deutsche Energieversorgungssystem grundlegend geändert. Die BNetzA strebt daher eine Reform zur Bildung von Netzentgelten an, mit der ein bestmögliches System für die Zeit während und nach Abschluss der Energiewende entwickelt werden soll. 

Die große Beschlusskammer der BNetzA nennt vier Zielbilder für die künftige allgemeine Netzentgeldsysthematik:

- Kostenorientierung

- Anreizfunktion

- Finanzierungsbeteiligung

- Umsetzbarkeit

Im Diskussionspapier der BNetzA werden folgende Anpassungsoptionen bei der Bildung der Netzentgelte zusammengefasst:

- Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten

- Wesentlicher Treiber der Kosten ist der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung

- Gleichzeitig sind in Deutschland keine Netzentgelte für die Stromeinspeisung zu zahlen

- Bisher werden Netzentgelte allein von den letztverbrauchenden Netzkunden gezahlt

- Die BNetzA will daher diskutieren, ob zukünftig Netzentgelte erhoben werden sollten, wenn Strom in das Netz eingespeist wird

- Dies könnte entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erfolgen – die Kosten wären damit
  „breiter“ verteilt

- Denkbar wäre auch die Einführung eines Grund- oder Kapazitätspreises

- Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig – der Verbrauch wird mit 
  Entgelten belastet, obwohl er gar nicht der Kostentreiber ist

Das Diskussionspapier ist in vielen Punkten noch sehr unklar und soll zunächst einmal die Grundlage für eine offene Diskussion bieten, an der auch der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. beteiligt ist. Die Umgestaltung der Netzentgelte steht noch absolut am Anfang und heute kann noch niemand sagen, wie diese am Ende aussehen wird. Ebenso ungewiss ist, wann die Neuregelung in Kraft treten könnte.