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Klima, Energie und Umwelt
29.09.2025

Umsetzung der europäischen Green-Washing-Richtlinie

In der Verbraucherkommunikation spielen Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen eine wichtige Rolle. Kaufentscheidungen, die Verbraucher auf Grundlage, der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen treffen, tragen dazu bei, dass sich nachhaltige Produkte am Markt durchsetzen.

Sachgerechte Kaufentscheidungen können nur getroffen werden, wenn Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben von Unternehmen über ihre Produkte und über ihre Unternehmenstätigkeit verlässlich sind. 

Anfang September 2025 hat die Bundesregierung daher eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet, mit der die europäische Richtlinie umgesetzt werden soll.

Hiermit werden strengere Anforderungen an die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen gestellt. Diese sind im Folgenden kurz zusammengefasst:

  • Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auch belegt werden können.
  • Umweltaussagen dürfen nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden, wenn die Aussage tatsächlich nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft.
  • Werbeaussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, müssen zukünftig realistischer sein. Ebenso muss ein öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.
  • Die Umweltaussage „klimaneutral“ soll dann unzulässig sein, wenn die „Klimaneutralität“ des Produktes nur durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird.
  • Nachhaltigkeitssiegel sollen zukünftig von staatlicher Stelle festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem inklusiver einer Überprüfung durch Dritte beruhen.
  • Selbstzertifizierungen sollen dann nicht mehr möglich sein.

Somit soll in Zukunft ein besserer Schutz von Verbrauchern gegen unlautere Praktiken von Unternehmen, die ihre Produkte mit unzutreffenden und geschönten Umweltaussagen anbieten, gewährleistet werden.

Die europäische Richtlinie ist bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen.