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Klima, Energie und Umwelt
27.11.2025

Wichtige energiepolitische Beschlüsse des Koalitionsausschusses und Bundestags

Der Bundestag und Koalitionsausschuss haben am 13. November 2025 wichtige energiepolitische Entscheidungen getroffen.

  • Absenkung der Stromsteuer und Zuschuss zu den Stromnetzentgelten beschlossen: Der Bundestag hat die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß von 0,5 €/MWh für die Industrie und das produzierende Gewerbe beschlossen (siehe ausführlicher Bericht in der KS-Aktuell Ausgabe 11-2025 „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“).
    Ebenso hat der Bundestag einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Stromübertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Mrd. € für das kommende Jahr beschlossen.
    Im letzten Schritt muss nun noch der Bundesrat den Beschlüssen zustimmen. Für den Netzentgeltzuschuss ist dies für den 21. November 2025 geplant, für die Stromsteuerabsenkung am 19. Dezember 2025.
    Von diesen Maßnahmen profitiert die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie!
  • Ausweitung der Strompreiskompensation (SPK): Die Strompreiskompensation (SPK) zum Ausgleich, der sich über den Stromverbrauch ergebenden indirekten CO2-Kosten soll – sofern EU-beihilferechtlich möglich – nunmehr auf weitere Branchen (u.a. organische Chemie, Glas, Batteriezellfertigung) ausgeweitet werden und dies bereits rückwirkend für das laufende Jahr 2025. Zudem soll die Maßnahme auch für die Zeit nach 2030 verlängert werden. Die endgültige beihilferechtliche Genehmigung dieses Vorhabens durch die EU-Kommission steht noch aus. 

    Diese Maßnahme richtet sich an die energieintensiven Industriesektoren (siehe KUEBLL-Liste), daher können die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie hiervon 
    leider nicht profitieren.
  • Einführung eines Industriestrompreises: Für energieintensive Unternehmen, die von den bisherigen Vergünstigungen nicht hinreichend profitieren, soll ein Industriestrompreis (ISP) für die Jahre 2026-2029 eingeführt werden. Für die konkrete nationale Umsetzung steht die endgültige Beihilferechtliche Genehmigung noch aus. Auch hier befänden sich die Verhandlungen mit der EU-Kommission „in den letzten Zügen“.

    Diese Maßnahme richtet sich ebenfalls nur an die energieintensiven Industriesektoren (siehe KUEBLL-Liste), daher können die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie auch hiervon leider nicht profitieren.
  • Anpassung der EE-Förderung: Die Erneuerbaren Energien sollen in Deutschland „weiter zügig ausgebaut“ werden. Zudem wollen Union und SPD „schnellstmöglich“ einen Entwurf zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an europäische Vorgaben vorlegen. Auch der Netzausbau soll „weiter priorisiert“ werden.
  • Konkretisierung der Kraftwerksstrategie: Um in Zeiten von wenig Wind und Sonne („Dunkelflaute“) Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung zusätzliche steuerbare Kraftwerksleistung von insgesamt 10 GW ausschreiben, die bis 2031 in Betrieb gehen sollen. Zuletzt war noch von 20 GW bis 2030 die Rede.

    Von den geplanten 10 GW sollen 8 GW von Gaskraftwerken erbracht werden und die übrigen 2 GW sollen „technologieoffen“ ausgeschrieben werden.

    Neu ist die Zusage, dass sämtliche Gaskraftwerke wasserstofffähig und „technologieoffen 
    dekarbonisiert“ werden sollen. Damit wäre auch die Nutzung von CCS/CCU möglich. Bis 2027 will die Bundesregierung die hierfür notwendigen Regelungen verabschieden und Ausschreibungen dazu starten. 

    Neu ist die Zusage, dass sämtliche Gaskraftwerke wasserstofffähig und „technologieoffen 
    dekarbonisiert“ werden sollen. Damit wäre auch die Nutzung von CCS/CCU möglich. Bis 2027 will die Bundesregierung die hierfür notwendigen Regelungen verabschieden und Ausschreibungen dazu starten. 

Zusätzlich fand am 13. November 2025 die Sitzung des Haushaltsausschusses mit folgenden Beschlüssen statt:

  • Geplant sind nunmehr Ausgaben in Höhe von 524,5 Mrd. € (+ 4,1 Mrd. € ggü. dem Regierungsentwurf).
  • Ausgaben werden zum Teil aus dem geschaffenen Sondervermögen „Infrastruktur und 
    Klimaneutralität“ (SVIK) gespeist.
  • Am 24. November 2025 ist die Beratung im Bundestag geplant.
  • Die Zustimmung des Bundesrats wird vor Jahresende erwartet.