Allgemeine Voraussetzungen für die Verleihung und Nutzung des Gütesiegels

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  • Der Hersteller ist Mitglied im Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie e.V.
  • Der Hersteller hat die Verleihung des Gütesiegels schriftlich beantragt.
  • Der Hersteller erkennt die Nutzungsvereinbarungen zur Führung des Gütesiegels durch den Antrag auf Verleihung des Gütesiegels an.
  • Der Hersteller gewährt den Überwachungsbeauftragten der vom Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. zur Bewertung der einzuhaltenden Bedingungen beauftragten Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. Einblick in die qualitätsrelevanten Unterlagen.
  • Der Hersteller kennzeichnet nur solche Kalksandsteine mit dem Gütesiegel, die der freiwilligen Fremdüberwachung unterliegen und im Zertifikat aufgeführt sind.
  • Der Hersteller entfernt nach angemessener Frist alle Hinweise auf das Gütesiegel in seinen Geschäftspapieren und an den Produkten, wenn diese die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
  • Der Hersteller verpflichtet sich, jeglichen Missbrauch des Gütesiegels dem Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. zu melden.
Rechtsvorbehalt

Den Verwendern von Kalksandsteinen gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – , dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen.