Bedingungen für die Verleihung des Gütesiegels
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Die nachfolgenden Bedingungen müssen vollumfänglich erfüllt sein, um eine Verleihung des Gütesiegels und die anschließende Nutzung zu ermöglichen:
- Der Hersteller muss für das betreffende Werk ein gültiges Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Stelle vorlegen.
- Der Hersteller muss für die betreffenden Kalksandsteine die Leistungserklärung mit den entsprechenden Angaben nach DIN EN 771-2 vorlegen.
- Der Hersteller muss die betreffenden Kalksandsteine nach DIN 20000-402 einordnen und bezeichnen.
- Der Hersteller muss für die betreffenden Kalksandsteine den aktuellen Prüfbericht eines unabhängigen Prüflabors entsprechend den Regelungen zur freiwilligen Fremdüberwachung inDIN 20000-402 Anhang C vorlegen.
- Der Prüfbericht muss die Prüfergebnisse der maßgebenden Produkteigenschaften einschließlich des Vergleichs mit den deklarierten Werten und den Anforderungen in DIN 20000-402 erfassen. Je Werk darf nur ein Prüflabor eingeschaltet werden.
- Die Fachkunde des nach DIN 20000-402 Anhang C einzuschaltenden Prüflabors ist nachgewiesen:
- durch die baurechtliche Anerkennung für die entsprechenden Prüfungen oder
- durch eine Akkreditierung auf Grundlage international anerkannter Normen (z. B. EN ISO/IEC 17025 oder der Reihe EN 45000) oder
- durch die Anerkennung vom Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. im Sinne der Bedingungen für Prüfstellen nach der BauPGPÜZAnerkV.
- Die freiwillige Fremdüberwachung der betreffenden Kalksandsteine erfolgt nach DIN 20000-402 Anhang C, wobei die Produkteigenschaften an Steinen einer Charge ermittelt werden müssen.
- Die Bewertung und Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen ergibt ein positives Ergebnis.
Rechtsvorbehalt |
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Den Verwendern von Kalksandsteinen gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – , dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen. |