Notwendigkeit des Kalksandstein-Gütesiegels

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Entsprechend der Bauproduktenverordnung erhalten Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 eine Leistungserklärung und werden CE-gekennzeichnet. Die CE-Kennzeichnung regelt jedoch nur das „Inverkehrbringen“ harmonisierter Bauprodukte. Die Regeln für die Verwendung in Deutschland auf Grundlage der Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) sind für Kalksandsteine in der Norm DIN 20000-402 festgelegt.

Dort sind alle wesentlichen Merkmale (Leistungen) aufgeführt, die für die Verwendung in Deutschland in der Leistungserklärung zu deklarieren sind. Gleichzeitig werden die deklarierten Leistungen für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) klassifiziert, so dass Kalksandsteine auch nach DIN 20000-402 die traditionelle Bezeichnung erhalten und in die bekannten Steinarten, Druckfestigkeits- und Rohdichteklassen sowie Formate eingeordnet werden können.

Wegen der umfangreichen Deklarationspflicht in der Leistungserklärung und im CE-Kennzeichen ist die Einordnung von Kalksandsteinen nach DIN 20000-402 aufwändig und für den Verwender ohne detaillierte Kenntnisse nur schwer zu leisten. Bei Kalksandsteinen, die das Kalksandstein-Gütesiegel tragen, braucht der Verwender daher nicht mehr selbst zu überprüfen, ob CE-gekennzeichnete Kalksandsteine nach den Landesbauordnungen in Deutschland auch verwendbar sind. Zudem kann er sich darauf verlassen, dass alle maßgebenden Eigenschaften von einer unabhängigen Stelle regelmäßig überwacht und geprüft werden.

Rechtsvorbehalt

Den Verwendern von Kalksandsteinen gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – , dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen.